Windenergie

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Stellungnahme des NABU Wegberg v. 17.03.20 im Rahmen des IMS-Antrags zu Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Windkonzentrationszone in Wassenberg
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NABU: Windkraft im Wald nur letzte Option!

 PRESSEMITTEILUNG  08. April 2022

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Dr. Heide Naderer, NABU-Landesvorsitzende Düsseldorf:

Potenziale für Ausbau der Windenergie in bereits intensiv genutzten Landschaftsräumen müssen vorher ausgeschöpft werden

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Statement zur am 08. April veröffentlichten Windkraftpotenzialstudie für NRW

 

„Die heute veröffentlichte Windkraftpotenzialstudie für Nordrhein-Westfalen bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen. Der absolut notwendige Ausbau der Windenergie soll lediglich auf Kosten geschützter Freiflächen und wertvoller naturnaher Räume vorangetrieben werden“, kommentierte die NABU-Landesvorsitzende das heute präsentierte Ergebnis. Nicht nur für den Natur- und Artenschutz sei dies ein extrem schlechtes Szenario. „Die Fokussierung beim Ausbau der Windkraft auf Naturschutz- und ursprüngliche Waldflächen – die so genannten „Kalamitätsflächen“ - lehne der NABU mit Blick auf eine zukunftsfähige und gleichzeitige Bewältigung der Biodiversitäts- und Klimakrise als nicht akzeptabel ab.

 

Ein Ausbau der Windenergie auch an Waldstandorten käme für den NABU NRW nur als letzte Option in Frage. Zuerst müssten alle Flächenpotenziale in bereits intensiv genutzten Landschaftsräumen voll ausgeschöpft werden. Die Potenzialstudie bestätige hier ein deutliches Flächenpotenzial für den Windkraftausbau: Bereits bei einem zugrunde gelegten Abstand zur Wohnbebauung von 720 Metern statt 1000 Metern stünden 25.000 ha Potenzialfläche für den Bau von Windrädern zur Verfügung. Hinzu kämen Flächen entlang von Straßen und Schienen sowie im Umkreis von Luftverkehrseinrichtungen und seismologischen Stationen.

 

„Damit lässt sich in einem erheblichen Umfang kurzfristig der wesentliche Flächenbedarf für die erneuerbaren Energien decken“, so Naderer. Dazu muss die nordrhein-westfälische Landesregierung als wichtigste Stellschraube für den Ausbau nun endlich die 1000-Meter-Abstandsregelung zur Wohnbebauung in NRW abschaffen. Naderer: „Diese Zahlen bestätigen, dass ein Ausbau der Windenergie im Wald absolut unnötig ist.“

 

Die ausführlichen Vorschläge und Forderungen des NABU NRW zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Energieversorgungsstrategie des Landes NRW sind verfügbar unter https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energie/windkraft/31215.html

 


Windenergieanlagen Birgeler Wald - Wir sind dagegen!

Offener Brief des NABU Kreisverbandes Heinsberg zum geplanten Bau von vier Windenergieanlagen im Birgeler Wald an die BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co.KG, NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und die Stadt Wassenberg

 

Im Laufe des Sommers könnten bereits die Bauarbeiten für vier Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von je 240 Metern und einem Rotordurchmesser von 158 Metern inmitten des beliebten und großen Waldgebietes zwischen Wassenberg, Wegberg und den Niederlanden, im Birgeler Wald beginnen. Das Genehmigungsverfahren für dieses große Industrieprojekt steht kurz vor dem Abschluss.

 

Warum der Rat der Stadt Wassenberg Ende 2017 zu der Entscheidung gekommen ist, einen Bereich des einzigen großen und unzerschnittenen Waldgebiets im mit 11% Waldfläche waldärmsten Kreis Heinsberg in NRW mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) als eine Windkraft-Konzentrationszone auszuweisen, wirft Fragen auf. Zumal es alternative Standorte mit weniger einschneidenden Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Erholungswert gegeben hätte.

 

Die Kritik richtet sich u.a. darauf, das Untersuchungs- und Entscheidungsszenario für den potenziellen Standort derart angelegt zu haben, dass nur der Birgeler Wald als Standort in Frage kam und die in vielerlei Hinsicht hohe Wertigkeit des Waldes nicht angemessen gewürdigt zu haben.

Keine Berücksichtigung fand die Lage im Landschaftsschutzgebiet „Ophovener Wald“, dessen Schutzzielen eine Windkraft-Konzentrationszone entgegen steht. Außerdem ist ein Windpark nur in atypisch gelagerten Einzelfällen dort zulässig.

 

Hinzu kommt, dass sämtliche Untersuchungs-Parameter auf Anlagen mit 150 Meter Höhe abgestimmt waren. Ein 200-Meter-Szenario wurde verworfen. Die Begründung der Stadt Wassenberg zur 51.Änderung des Flächennutzungsplans (Teil A - Städtebauliche Aspekte, Sept. 2017) legt dar, dass „dem Plankonzept eine Anlagengesamthöhe der Windenergieanlagen von 150 m … zugrunde“ liegt. Heute aber liegen Bauanträge für 240 Meter, also für 60% höhere Anlagen vor!

Auffallend ist dabei, dass zwischen der Ausweisung der Windkraft-Konzentrationszone Ende 2017 und dem laufendem Bauantrag Ende 2018 lediglich ein Jahr liegt. Es ist nicht anzunehmen, dass die Stadt Wassenberg keine Kenntnis von der Entwicklung und Planung 240 Meter hoher Anlagen in Jahresfrist hatte.

 

Der Kreis Heinsberg, die Stadt Wegberg, die Gemeinde Roerdalen, der NABU Kreisverband Heinsberg sowie namhafte Institutionen haben sich 2017 im Rahmen der Wassenberger Flächennutzungsplan-Änderung gegen eine Windkraft-Konzentrationszone im Birgeler Wald ausgesprochen. Die Bürgerinitiative „Birgeler Urwald“ hatte bei einer Öffentlichkeitskampagne sogar nahezu 1700 Unterschriften gegen die Konzentrationszone gesammelt.

 

Im laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hat sich der NABU erneut vehement gegen die Anlagen ausgesprochen. Doch nicht nur der NABU, an die 700 Einwendungen gegen die geplanten Windenergieanlagen sind bei der Genehmigungsbehörde des Kreises Heinsberg eingegangen.

Doch auch in diesem Verfahren wird die Windkraft-Konzentrationszone im Birgeler Wald durch das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro unterbewertet und u.a. als dominiert von „artenarmen Fichtenforsten“ eingestuft. Diese Einstufung widerspricht den realen Gegebenheiten.

 

Der mit öffentlichen Geldern finanzierte Premium-Wanderweg, der an drei der vier geplanten Anlagen direkt vorbeiführt und damit objektiv entwertet wird, soll nach Auffassung des Antragstellers und seines beauftragten Büros durch die Industrieanlagen sogar an Attraktivität gewinnen.

 

Auch die Bewertung des Landschaftsbildes, ein wichtiger Parameter für die Höhe des vom Antragsteller zu zahlenden Ersatzgeldes, erfolgte zunächst einmal zu niedrig. Erst eine eingeforderte Korrektur auf den teilweise anzusetzenden Faktor „sehr hoch“ konnte diesen Fehler ausräumen.

 

Tatsache ist, dass fast 48.000 Quadratmeter Fläche im Birgeler Wald gerodet werden muss, große Teile des Waldes durch vier Kilometer lange Zufahrtsstraßen für Schwerlastverkehr bis zu 145 Tonnen und den Bau von Stromtrassen zerschnitten und hunderte von LKW-Fahrten durch das Landschaftsschutzgebiet und großräumige Biotopverbundsystem notwendig werden.

 

Auch artenschutzrechtlich ist eine Genehmigung der WEA nicht zu vertreten. Betriebsbedingt ziehen Windenergieanlagen tödliche Kollisionen und Verletzungen von Vögeln und Fledermäusen nach sich. Zeitlich beschränkte Abschaltsysteme für Fledermäuse können Kollisionen lediglich reduzieren. Biotopbäume mit Fortpflanzungs- und Überwinterungsfunktionen müssen gefällt werden, auch Mäusebussarde brüten im Planungsgebiet. Diese Art zählt zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen und ist damit einem signifikant hohen Tötungsrisiko ausgesetzt.

 

Nicht unberücksichtigt bleiben darf im laufenden Genehmigungsprozess die zentrale Lage des Planungsgebiets im Biotopverbundsystem „Dalheimer Busch und Birgeler Wald“, welches vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als „von herausragender Bedeutung“ eingestuft wird (Schutzziel: „Erhalt u. Entwicklung des großflächigen Waldes …“).

 

Der geplante Windpark könnte sich darüber hinaus bald, im Falle einer Genehmigung, inmitten einer Natura 2000 Gebietskulisse (besondere, europaweit geschützte Lebensräume gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzgebiete) befinden: Dem Helpensteiner Bachtal, dem Schaagbachtal (Entfernung 300 m von zwei geplanten WEA) und auf der niederländischen Seite dem Nationalpark De Meinweg.

 

Es gibt eine traditionsreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem niederländischen Naturpark „Grenspark Maas-Schwalm-Nette“ und dem deutschen Naturpark Schwalm-Nette. Als gemeinsames Ziel wird u.a. die Erhaltung der natürlichen Landschaft, ihrer Schönheit und Eigenarten genannt. In ein Projekt zur Förderung von Naherholung und Tourismus im grenzüberschreitenden Meinweggebiet (2009 bis 2012) wurden von den Projektpartnern Stadt Wassenberg, Stadt Wegberg, Gemeinde Roerdalen und Gemeinde Roermond mehr als 900.000 Euro investiert!. Der geplante Bau der Industrieanlagen wäre mehr als ein Vertrauensbruch für die niederländischen Partner und eine Verschwendung von Steuergeldern zugunsten einseitiger wirtschaftlicher Interessen.

 

In Anbetracht der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald muss eine Genehmigung und Realisierung der geplanten Windenergieanlagen als unverantwortlicher Irrweg bezeichnet werden. Wälder sind nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen und von hoher Bedeutung als Erholungslandschaft für den Menschen sondern auch elementar wichtige Träger ökosystemarer Leistungen für unser Klima.

 

Zur Erreichung der Klimaschutzziele kann nur eine naturverträgliche Energiewende mit erneuerbaren Energien führen. Diese Voraussetzung ist beim Standort Birgeler Wald nicht gegeben.

 

Wir fordern den Antragsteller daher auf, den Antrag auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen im Birgeler Wald zurück zu ziehen sowie die Stadt Wassenberg, die 51. Änderung des Flächennutzungsplans Wassenberg rückgängig zu machen.

 

Ein Ausbau der Windenergie wird vom NABU ausdrücklich befürwortet, vorausgesetzt dieser erfogt auf naturverträgliche Weise und die Standorte sind geeignet.

Diese Voraussetzungen sind bei dem geplanten Vorhaben im Birgeler Wald nicht gegeben.

Der NABU Wegberg hat zum Antrag der BMR Windenergie Wassenberg GmbH Co.KG vom 21.12.2018 eine Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung  am 17.03.2020 zu dem Vorhaben abgegeben.

Eine weitere Stellungnahme hatte der NABU Kreisverband Heinsberg in Vertretung für den NABU Landesverband NRW im Rahmen der Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange" bereits am 12.02.2020 beim Kreis Heinsberg eingereicht.