Wir mischen uns ein

Naturschutzpolitik
Wir mischen uns ein - Foto: NABU/Volker Gehrmann

Naturschutz wie er seit Jahrzehnten vom NABU und anderen Naturschutzverbänden betrieben wird, ist in einem täglich komplexer werdenden, global ausgerichteten Wirtschafts- und Politik-Umfeld nicht mehr möglich. Die Umwelt- und Naturzerstörung hat in vielen Bereichen ein nie gekanntes Ausmaß erreicht. Diese Entwicklung muss zum Wohle von Mensch und Natur beendet werden, der Zeitpunkt dafür ist - jetzt.


Wiederholter Eingriff in Kompensationsfläche in Wegberg

Foto: NABU/G.Kaufhold
Foto: NABU/G.Kaufhold

Wegberg, 01.01.2023 - Nicht zum ersten Mal wurde in das kleine Wäldchen in Wegberg an der Prämienstraße zwischen Grüngürtel und Beeckbach unsachgemäß und nach Auffassung des NABU Wegberg rechtswidrig durch Abholzung eingegriffen.

Verursacher ist die Stadt Wegberg, die dieses Mal im Dezember 2022 dem Drängen des benachbarten Grundeigentümers nachkam und eine 10 bis 15 Meter breite Schneise in das 30 Jahre alte Wäldchen schlug. Selbst der Jungwuchs und die Strauchschicht wurden dabei vernichtet!

 

Man mag sich fragen, was daran auzusetzen ist, schließlich ist das Wäldchen nicht schön anzusehen und seltene Tier- und Pflanzenarten gibt es dort auch nicht. Die Antwort ist einfach: Die Fläche wurde als Ausgleich (Kompensation) für die Erweiterung der Kläranlage in Dalheim-Rödgen Anfang der 1990er Jahre als Wald aufgepflanzt, da der Ausbau der Kläranlage eine "Inanspruchnahme", sprich Abholzung und Überbauung, einer bestehenden Waldfläche erforderte. Unter Ausgleich oder Kompensation versteht man eine Maßnahme, durch die die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die z.B. durch eine Baumaßnahme gestört wurden, wieder hergestellt werden sollen. Geregelt wird dieses in den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder.

 

Die Kompensationsfläche wurde erstmalig im März 2021 mit einem Harvester (!) und mehreren Rückegassen geschädigt, wobei der Abstand zwischen den Gassen niedriger war als es das Forstgesetz als Minimum zulässt. Das gerodete Holz wurde zu mehreren ungeordneten Haufen auf einer gerodeten Fläche im Westen der Kompensationsfläche zusammengeschoben und in Folge von Brennesseln, Brombeeren und anderem natürlichen Aufwuchs überwachsen. Manch ein Anlieger hat sich bereits zu diesem Zeitpunkt gefragt, ob das Waldstück gerodet werden soll, denn die die verbliebenen Waldstreifen waren kaum größer als die Rodungsschneisen! Ein Anblick der Verwüstung und späteren Verwahrlosung der Fläche.

 

Im Mai 2022, also nach mehr als einem Jahr seit der Rodung, erfolgte unter Missachtung des Artenschutzes die Abfuhr der Holzhaufen noch während der Vogelbrutzeit (siehe unten). Ebenfalls wurden sowohl Boden als auch Vegetation erneut befahren und geschädigt. Mehrere Anwohner hatten die Presse zu dem Vorgang eingeschaltet.

 

Die bisherigen Interventionen von Anwohnern und vom NABU Wegberg fanden bei den zuständigen Stellen bisher keine Resonanz, denn die Zerstörung der Kompensationsfläche ist nun in die dritte Runde gegangen.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben die Stadt Wegberg und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg, die für die Einhaltung der Naturschutzgesetze verantwortlich ist, noch im Dezember informiert und warten auf eine Antwort.

 

Wer sich für die Kompensationsflächen im Kreis Heinsberg interessiert und wissen möchte, wo diese liegen, findet unter nachfolgendem Link eine interaktive Karte der Kreisverwaltung Heinsberg. Durch Anklicken einer rot umrandeten Fläche erscheint ein Info-Fenster mit Auskünften über die Kompensationsmaßnahme, der Größe der Fläche und, was besonders interessant ist, über den zugehörigen Eingriff.

hier geht es zum Kompensationsflächen-Kataster

 


Rheinisches Revier

Das Rheinische Revier prägt und belastet mit seinem  Braunkohletagebau seit Jahrzehnten den Landkreis Heinsberg. Nachdem ein vorzeitiger Kohleausstieg für das Jahr 2030 verhandelt wurde, keimt Hoffnung auf, die zerstörte und ausgeräumte  Landschaft und ihre Menschen mit dem Kohleabbau und seinen Folgen zu versöhnen. Das gelingt jedoch nur, wenn die Chance für eine umweltfreundliche, nachhaltige Raumentwicklung und eine Ausstattung mit großangelegten, ökologisch hochwertigen Grünstrukturen ergriffen wird. mehr


Neubaugebiet in Wegberg
Foto: NABU/G.Kaufhold

Flächenversiegelung

Die Inanspruchnahme von Landschaft kann viele Facetten haben. Wohnbaugebiete, Gewerbe- und Industriegebiete, Verkehrswege, Infrastruktur, Freizeitparks etc. - immer wird Boden, landwirtschaftliche Fläche und Natur unwiderbringlich zerstört.

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Bebauungspläne der Stadt Wegberg

Stellungnahmen NABU Wegberg August 2021

Bebauungsplan VII - 06, Uevekoven - Barbarastraße

Die Stadt Wegberg plant zwischen Barbarastraße und Erkelenzerstraße im Südosten von Uevekoven eine ca. 15.000 Quadratmeter (1,5 ha) große Fläche zu bebauen.

Kritisch sehen wir die Inanspruchnahme von strukturreichen, ökologisch wertigen Flächen wie wir sie hier in dem Übergangsbereich zwischen dörflicher Siedlung und freier Landschaft vorfinden. Ursprünglich gärtnerisch für Obst- und Gemüseanbau sowie landwirtschaftlich vorrangig als Mähwiese genutzte Flächen gehen verloren,  die schwindende Biodiversität weiter forciert. Hinzu kommen aufgrund der Ortsrandlage Konflikte mit angrenzenden Lebensräumen (Kiebitzbrutgebiet!).

Anstatt dem Grundsatz der Raumordnung zum Flächenschutz nachzukommen, vor der Versiegelung von Freiflächen die Innenentwicklung zu fördern, wird mit dem vorliegenden Bebauungsplan der Flächenversiegelung weiter Vorschub geleistet.

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Stellungnahme NABU Wegberg zum Bebauungsplan VII - 06, Uevekoven - Barbarastraße
Stellungnahme_BP-VII-06-Uevekoven-Barbar
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Bebauungsplan I - 50, Wegberg, Venloer Straße

Wir halten die Planung für nicht vereinbar mit den Zielen des Klimaschutzes, der nachhaltigen Siedlungsentwicklung, des Arten- und Landschaftsschutzes und den dringend notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. 

Es handelt sich bei der beplanten Fläche um die einzige große Grünland-Fläche im Innenring, die nicht intensiv genutzt wird. Wasser kann hier noch großflächig versickern. Eine großflächige Versiegelung dieser Fläche, wie sie der Entwurf des BP derzeit zulassen würde (GRZ bis 0,6), hätte stärkere Hochwasserspitzen in der Schwalm und Engpässe in der Kanalisation zur Folge. Deutlich stärkere Regenfälle sind bereits heute und erst recht in Zukunft zu erwarten, wie sich im Juli 2021 auf furchtbare Weise u.a. in der Eifel und entlang von Rur, Wurm und Inde gezeigt hat.

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Stellungnahme NABU Wegberg zum Bebauungsplan I - 50, Wegberg - Venloer Straße
Stellungnahme_BP-I-50-Venloer-Straße-frü
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Stellungnahme NABU Wegberg April 2021

Bebauungsplan III - 04C, Arsbeck - Auf dem Kamp (3. Teil BP)

Bei diesem Teilbebau-ungsplan handelt es sich  wie so häufig um eine dörflich geprägte Ortsrandlage, in diesem Fall in Arsbeck, einer Ortschaft der Stadt Wegberg. Über 40.000 Quadratmeter Wald-, Acker- und Wiesenflächen mit altem Streuobst-wiesenbestand, Einzelbäumen, Sträuchern und einer für Höhlenbrüter wichtigen Baumhecke wird hier überbaut.

In der Nachbarschaft bereits errichtete Häuser aus den vorangegangenen Bauabschnitten machen deutlich wie es hier bald aussehen wird: Schottervorgärten, Metallgitterzäune mit Plastikgeflecht, große versiegelte Flächen in den "Gärten", Dekorationsobjekte made in China und ein paar Ziergehölze. Wenige gelungene Ausnahmen sind erfreulicherweise auch zu finden.

Aber noch besser ist die Absicht der Stadt Wegberg, das geplante große Baugebiet (4,05 ha) mit einer öffentlichen Grünfläche von 541 (!) Quadratmetern auszustatten.

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Stellungnahme NABU Wegberg Bebauungsplan III - 4C, Arsbeck - Auf dem Kamp (3. Teil-BP) - Öffentliche Auslegung
Stellungnahme_III-4C_3.Teil-BP_Offenlage
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