Grüne Infrastruktur in der Kommune

Wertvoll, unverzichtbar - und gefährdet

Städtisches Grün hat vielfältige postitive Wirkungen für uns Menschen und gewinnt angesichts der Klimaveränderung zunehmend an Bedeutung. Zahlreiche Tierarten profitieren zudem von der "Stadtnatur", also den Grünzügen, Parkanlagen, Alleen und naturnah angelegten Gärten.

Bereits 2013 wurde auf EU-Ebene eine Strategie zur Grünen Infrastruktur erarbeitet und in die EU-Biodiversitätsstrategie integriert. Städtische Räume wurden hierbei ausdrücklich mit einbezogen. Auf Bundes- und Landesebene wurden seitdem umfassende Konzepte zur Förderung der biologischen Vielfalt entwickelt und mit den verschiedensten Förderprogrammen unterlegt.

Ein wichtiger Akteur zur Umsetzung der Programme sind die Kommunen, denn sie haben es in der Hand, die Stadtentwicklung und Freiraumplanung ökologisch nachhaltig auszugestalten.
Diese Chance darf nicht vertan werden!

Linkes Bild: Beeckbach mit Auwald und Ufervegetation (Foto: G. Kaufhold, 23.06.22)

Rechtes Bild: Blauflügel Prachtlibelle (Foto: NABU/Heinz Strunk), Vorkommen am Beeckbach

Linkes Bild: "frischer" Baumstumpf einer gefällten Eiche (Durchmesser 90 cm) neben der Ophovener Motte (aufgenommen 23.01.2023)

Rechtes Bild: Äste von gefällten Eichen und Birken in Kleingerichhausen, im Hintergrund verstümmelte und todgeweihte Baumriesen (aufgenommen am 07.09.2020), Fotos: G.Kaufhold

Die Grüne Infrastruktur im öffentlichen Raum von Städten und Dörfern ist wichtiger Bestandteil des lokalen Biotopverbundes, des Klimaschutzes und von Anpassungsstrategien an die Folgen des Klimawandels. Daher sind Städte und Kommunen nicht nur wichtige Institutionen zur Sicherung der Grünen Infrastruktur, sondern sie haben auch die Verpflichtung diese zu erhalten und zu fördern. 


Wiederholter Eingriff in Kompensationsfläche in Wegberg

Foto: NABU/G.Kaufhold
Foto: NABU/G.Kaufhold

Wegberg, 01.01.2023 - Nicht zum ersten Mal wurde in das kleine Wäldchen in Wegberg an der Prämienstraße zwischen Grüngürtel und Beeckbach unsachgemäß und nach Auffassung des NABU Wegberg rechtswidrig durch Abholzung eingegriffen.

Verursacher ist die Stadt Wegberg, die dieses Mal im Dezember 2022 dem Drängen des benachbarten Grundeigentümers nachkam und eine 10 bis 15 Meter breite Schneise in das 30 Jahre alte Wäldchen schlug. Selbst der Jungwuchs und die Strauchschicht wurden dabei vernichtet!

 

Man mag sich fragen, was daran auzusetzen ist, schließlich ist das Wäldchen nicht schön anzusehen und seltene Tier- und Pflanzenarten gibt es dort auch nicht. Die Antwort ist einfach: Die Fläche wurde als Ausgleich (Kompensation) für die Erweiterung der Kläranlage in Dalheim-Rödgen Anfang der 1990er Jahre als Wald aufgepflanzt, da der Ausbau der Kläranlage eine "Inanspruchnahme", sprich Abholzung und Überbauung, einer bestehenden Waldfläche erforderte. Unter Ausgleich oder Kompensation versteht man eine Maßnahme, durch die die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die z.B. durch eine Baumaßnahme gestört wurden, wieder hergestellt werden sollen. Geregelt wird dieses in den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder.

 

Die Kompensationsfläche wurde erstmalig im März 2021 mit einem Harvester (!) und mehreren Rückegassen geschädigt, wobei der Abstand zwischen den Gassen niedriger war als es das Forstgesetz als Minimum zulässt. Das gerodete Holz wurde zu mehreren ungeordneten Haufen auf einer gerodeten Fläche im Westen der Kompensationsfläche zusammengeschoben und in Folge von Brennesseln, Brombeeren und anderem natürlichen Aufwuchs überwachsen. Manch ein Anlieger hat sich bereits zu diesem Zeitpunkt gefragt, ob das Waldstück gerodet werden soll, denn die die verbliebenen Waldstreifen waren kaum größer als die Rodungsschneisen! Ein Anblick der Verwüstung und späteren Verwahrlosung der Fläche.

 

Im Mai 2022, also nach mehr als einem Jahr seit der Rodung, erfolgte unter Missachtung des Artenschutzes die Abfuhr der Holzhaufen noch während der Vogelbrutzeit (siehe unten). Ebenfalls wurden sowohl Boden als auch Vegetation erneut befahren und geschädigt. Mehrere Anwohner hatten die Presse zu dem Vorgang eingeschaltet.

 

Die bisherigen Interventionen von Anwohnern und vom NABU Wegberg fanden bei den zuständigen Stellen bisher keine Resonanz, denn die Zerstörung der Kompensationsfläche ist nun in die dritte Runde gegangen.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben die Stadt Wegberg und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg, die für die Einhaltung der Naturschutzgesetze verantwortlich ist, noch im Dezember informiert und warten auf eine Antwort.

 

Wer sich für die Kompensationsflächen im Kreis Heinsberg interessiert und wissen möchte, wo diese liegen, findet unter nachfolgendem Link eine interaktive Karte der Kreisverwaltung Heinsberg. Durch Anklicken einer rot umrandeten Fläche erscheint ein Info-Fenster mit Auskünften über die Kompensationsmaßnahme, der Größe der Fläche und, was besonders interessant ist, über den zugehörigen Eingriff.

hier geht es zum Kompensationsflächen-Kataster