Wasser als unser wichtigstes Lebensmittel wird fast ausschließlich der Natur entnommen. Gleichzeitig sind aquatische Ökosysteme Lebensraum für Pflanzen und Tiere und bedeutsam für die Biodiversität. Ihr Schutz sollte daher ein besonderes Anliegen jeder Regierung sein. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bildet seit Dezember 2000 den rechtlichen Rahmen für die gesamte Wasserwirtschaft in der Europäischen Union. Im Kern verlangt die Richtlinie die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers bis zum Jahre 2015. Dieses Ziel wurde trotz vieler Anstrengungen noch nicht erreicht. Bis heute erfüllen mindestens 90 Prozent unserer Fließgewässerstrecken die EU-weiten Standards nicht.
Fünf zentrale Forderungen zum Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung. Diese sollte
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW dazu: „Trotz der aktuell beherrschenden Themen wie Krieg und Pandemie stehen uns mit der Arten- und Klimakrise riesige gesellschaftliche Herausforderungen bevor. Insbesondere die Klimakrise zwingt uns beim Ausbau der Gewässer endlich umzudenken, um Hochwasserkatastrophen wie die im Ahrtal im vergangenen Jahr zukünftig zu vermeiden. Soll dies funktionieren, muss die besondere Ökologie der Gewässer und deren Lebensgemeinschaften zwingend mitberücksichtigt werden. Wir sind froh, mit EGLV einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der erfolgreich zeigt, wie Gewässerrenaturierung gelingt, insbesondere mit Blick auf den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung von gewässertypischen Lebensräumen.“