Flächenversiegelung

Bauleitplanung der Stadt Wegberg

16. Flächennutzungsplanänderung - Gerichhausener Feld

hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Innerhalb weniger Jahre versucht die Stadt Wegberg erneut ein sehr großes Baugebiet (22 ha) in die Wege zu leiten. Nach Arsbeck, Wildenrath, Schwalmaue, Uevekoven, Masseikerstraße und weiteren Baugebieten werden wieder landwirtschaftliche Flächen mit thermischen Ausgleichsfunktionen in Anspruch genommen, versiegelt und mit neuen Straßen erschlossen. Eingriffe in den Naturhaushalt, den Klimaschutz und die Lebensräume von geschützten Tierarten werden hierbei billigend in Kauf genommen.

Bemerkenswert bei dieser Flächennutzungsplanänderung ist, dass die Stadtplaner selbst feststellen, dass die Siedlungsplanung auf dem Gerichhausener Feld gegen geltendes Planungsrecht verstößt. Genauer gesagt gegen den Landesentwicklungsplan, den Regionalplan und neuen Regionalplanentwurf sowie dem Landschaftsplan. Nicht beachtet werden auch die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes sowie den Biodiersitätsstrategien des Bundes und Landes NRW.

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Stellungnahme NABU Wegberg vom 31.07.2023 zur 16. Flächennutzungsplanänderung - Gerichhausener Feld
Stellungnahme_FNP-Änderung-Gerichhausen_
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Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring - Stellungnahme vom 16.03.2023

Solarenergie ist ein wichtiger Eckpfeiler zur Umsetzung der Klimaziele.

Ein Ausbau der Solarenergie ist daher auch im Interesse des Natur- und Artenschutzes. Neben der Priorisierung vorhandener Dachflächenpotenziale auf öffentlichen, privaten und gewerblich genutzten Gebäuden sehen wir als entscheidendes Kriterium für die Genehmigung einer PV-Anlage allerdings eine Standortwahl an, die zu einer ökologischen Aufwertung eines Plangebiets z. B auf intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen, führt und nicht wie im vorliegenden Fall Extensiv-Grünland, welches an ein international bedeutsames FFH-/VS-Gebiet angrenzt, beansprucht.
Die Änderung des Flächennutzungsplans in das Sondergebiet Photovoltaik "Grenzlandring" lehnen wir daher ab. ...

Hier können Sie die Stellungnahme als PDF einsehen.

 

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Stellungnahme NABU Wegberg vom 16.03.2023 zum Sondergebiet Photovoltaik "Grenzlandring"
Stellungnahme_FNP-18-Änderung- Photovolt
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Bebauungsplan I-50 Wegberg Venloer Straße - Stellungnahmen 09.08.21 und 10.03.23

Bebauungsplan I - 50, Wegberg, Venloer Straße

Wir halten die Planung für nicht vereinbar mit den Zielen des Klimaschutzes, der nachhaltigen Siedlungsentwicklung, des Arten- und Landschaftsschutzes und den dringend notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. 

Es handelt sich bei der beplanten Fläche um die einzige große Grünland-Fläche im Innenring, die nicht intensiv genutzt wird. Wasser kann hier noch großflächig versickern. Eine großflächige Versiegelung dieser Fläche, wie sie der Entwurf des BP derzeit zulassen würde (GRZ bis 0,6), hätte stärkere Hochwasserspitzen in der Schwalm und Engpässe in der Kanalisation zur Folge. Deutlich stärkere Regenfälle sind bereits heute und erst recht in Zukunft zu erwarten, wie sich im Juli 2021 auf furchtbare Weise u.a. in der Eifel und entlang von Rur, Wurm und Inde gezeigt hat.

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Stellungnahme NABU Wegberg Bebauungsplan I-50 Wegberg Venloer Straße 10.03.2023
BP-I-50 Venloer Straße TÖB-Beteiligung.p
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Stellungnahme NABU Wegberg Bebauungsplan I-50, Wegberg-Venloer Straße 09.08.2021
Stellungnahme_BP-I-50-Venloer-Straße-frü
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Bebauungsplan VII-06, Uevekoven Barbarastraße _ Stellungnahme 23.08.21

Bebauungsplan VII - 06, Uevekoven - Barbarastraße

Die Stadt Wegberg plant zwischen Barbarastraße und Erkelenzerstraße im Südosten von Uevekoven eine ca. 15.000 Quadratmeter (1,5 ha) große Fläche zu bebauen.

Kritisch sehen wir die Inanspruchnahme von strukturreichen, ökologisch wertigen Flächen wie wir sie hier in dem Übergangsbereich zwischen dörflicher Siedlung und freier Landschaft vorfinden. Ursprünglich gärtnerisch für Obst- und Gemüseanbau sowie landwirtschaftlich vorrangig als Mähwiese genutzte Flächen gehen verloren,  die schwindende Biodiversität weiter forciert. Hinzu kommen aufgrund der Ortsrandlage Konflikte mit angrenzenden Lebensräumen (Kiebitzbrutgebiet!).

Anstatt dem Grundsatz der Raumordnung zum Flächenschutz nachzukommen, vor der Versiegelung von Freiflächen die Innenentwicklung zu fördern, wird mit dem vorliegenden Bebauungsplan der Flächenversiegelung weiter Vorschub geleistet.

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Stellungnahme NABU Wegberg zum Bebauungsplan VII - 06, Uevekoven - Barbarastraße
Stellungnahme_BP-VII-06-Uevekoven-Barbar
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Bebauungsplan III-04C Arsbeck Auf dem Kamp (3. Teil-BP) - Stellungnahme 23.04.21

Bebauungsplan III - 04C, Arsbeck - Auf dem Kamp (3. Teil BP)

Bei diesem Teilbebau-ungsplan handelt es sich  wie so häufig um eine dörflich geprägte Ortsrandlage, in diesem Fall in Arsbeck, einer Ortschaft der Stadt Wegberg. Über 40.000 Quadratmeter Wald-, Acker- und Wiesenflächen mit altem Streuobst-wiesenbestand, Einzelbäumen, Sträuchern und einer für Höhlenbrüter wichtigen Baumhecke wird hier überbaut.

In der Nachbarschaft bereits errichtete Häuser aus den vorangegangenen Bauabschnitten machen deutlich wie es hier bald aussehen wird: Schottervorgärten, Metallgitterzäune mit Plastikgeflecht, große versiegelte Flächen in den "Gärten", Dekorationsobjekte made in China und ein paar Ziergehölze. Wenige gelungene Ausnahmen sind erfreulicherweise auch zu finden.

Aber noch besser ist die Absicht der Stadt Wegberg, das geplante große Baugebiet (4,05 ha) mit einer öffentlichen Grünfläche von 541 (!) Quadratmetern auszustatten.

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Stellungnahme NABU Wegberg Bebauungsplan III - 4C, Arsbeck - Auf dem Kamp (3. Teil-BP) - Öffentliche Auslegung
Stellungnahme_III-4C_3.Teil-BP_Offenlage
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Gegen weitere Versiegelungen durch Gewerbegebiete

 

Der Kreis Heinsberg: ländlicher Raum an der Grenze zu den Niederlanden mit viel Wald, Äckern und Wiese, darin eingebettet kleine idyllische Dörfer, prädestiniert zum Wandern oder Radwandern. So verkauft es uns die Tourismusbroschüre.

 

Die Bilanz der letzten Jahre ist weniger idyllisch. Versiegelung durch Gewerbegebiete: Lindern 240 ha, Übach-Palenberg 30 ha, Erkelenz Commerden über 100 ha, Geilenkirchen-Niederheid 20 ha, Hückelhoven-Baal 50 ha.

Hinzu kommen die Gewerbegebiete von Wegberg, Rath-Anhoven und das komplette ehemalige Flugplatzgelände Wildenrath. Ebenso der Flächenverbrauch durch Neubaugebiete plus Infrastruktur in Erkelenz mit den Braunkohle-Umsiedlungsdörfern sowie Oerather Mühlenfeld und Verdichtungen in allen Stadtteilen.

Wegberg weist mittlerweile eine fast geschlossene Bebauung innerhalb des Grenzlandringes, Klinkum- Römerstrasse, Arsbeck - Auf dem Kamp, Erweiterungen in Merbeck und Dalheim etc. auf.

Dazu der Lastverkehr durch Gewerbegebiete in den Nachbarkommunen, wie z.B. die riesigen Firmengelände von Amazon und Bad Reuter in Mönchengladbach-Rheindalen.

 

Diese Liste ließe sich für den gesamten Kreis endlos fortsetzen, und die Kommunen weisen immer noch weitere Bebauungs- und Gewerbegebiete aus.

Die versiegelte Fläche im Kreis Heinsberg liegt derzeit bereits bei über 25 % - in einem ländlich geprägten Kreis, der auch von landwirtschaftlich nutzbaren und damit unversiegelten Flächen lebt!

 

Handwerksbetriebe und kleine Gewerbebetriebe gehören nicht auf die grüne Wiese außerhalb der Ortschaften, im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit sollten nur kurze Wege nötig sein. Die aktuellen Spritpreise sprechen ebenfalls dafür. Und da der Klimawandel eine Abkehr von unserem ewigen Kaufrausch verlangt, werden auch weitere Großgewerbegebiete mit Versandlagerhallen überflüssig.

 

Für alle bebauten Flächen wurden hochwertige Ackerböden vernichtet. Dabei steht gerade die Landwirtschaft in unserem Kreis durch den Wegfall von Ackerflächen durch den Tagebau enorm unter Druck. Hochwertige Lößböden wurden vernichtet. Den umgesiedelten Landwirten wurden von RWE nur mittelmäßige Böden als Ersatz zur Verfügung gestellt, die erst einmal aufwändig und wahrscheinlich mit hohem Düngemitteleinsatz gleichwertige Erträge liefern werden. Ein weiterer Raubbau an der Natur muss verhindert werden!

Ein weiterer Aspekt muss bedacht werden: all diese Flächen müssen unterhalten werden, insbesondere die Infrastruktur. Aber die klammen Kommunen schaffen ja jetzt schon kaum die notwendigen Ausbesserungen oder Sanierungen von Straßen und Kanalnetzen, geschweige eine Bereitstellung von schnellem Internet. Die Starkregenereignisse des letzten Jahres haben obendrein deutlich gezeigt, dass mehr Gelder in offene Flächen und Renaturierungsgebiete investiert werden müssen.

 

Wir fordern:

  • keine weiteren Versiegelungen durch Gewerbegebiete im Kreis Heinsberg
  • Umdenken im Wohnungsbau mit Nachverdichtung, mehr Altbausanierung und alternativen Konzepten wie Wohnungstausch
  • Änderung der Bedarfsermittlung für Gewerbesiedlungen und Bebauungsflächen nach realem Bedarf und nicht künstlich hochgerechneten Ermittlungen aus den vergangenen Jahrzehnten
  • Förderung der kleinstrukturierten Landwirtschaft nach biologischen Gesichtpunkten
  • Anlage von Biotopen und Flutungsflächen entlang der kleineren Bachläufe, auch im Hinblick auf die Artenvielfalt